Freiflächen-Photovoltaik kontra Landwirtschaft
Aufgrund bundes- und landesgesetzlicher Vorgaben schlägt der Verband Region Stuttgart vor, auf der Gemarkung der Landeshauptstadt Stuttgart Gebiete mit einer Gesamtgröße von circa 140 Hektar zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen planerisch auszuweisen und bereitzustellen.
Schaut man sich die vorgeschlagenen Gebiete im Einzelnen an, so stellt man schnell fest, dass es sich dabei nahezu ausschließlich um landwirtschaftlich genutzte Flächen handelt, also um Äcker und Wiesen, die von landwirtschaftlichen Betrieben bewirtschaftet werden. Da es bei den Plänen ausdrücklich nicht um sogenannte Agri-Photovoltaik-Anlagen geht, bei denen eine eingeschränkte Weiternutzung der landwirtschaftlichen Flächen möglich ist, sondern um Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen, die relativ dicht über dem Boden installiert werden, wären diese Flächen für die Landwirtschaft verloren.
Wir Freie Wähler werden die Ausweisung der vorgeschlagenen Gebiete ablehnen. Aus unserer Sicht müssen zunächst alle Potenziale auf Dächern und versiegelten Flächen für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen genutzt werden. Wie die entsprechende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung zeigt, sind diese Potenziale enorm und noch lange nicht ausgeschöpft. Zudem könnten und sollten, wie von unserer Weilimdorfer Bezirksbeiratsfraktion bereits vor mehr als sieben Jahren am Beispiel der B 295 vorgeschlagen, Lärmschutzwälle oder -wände von Bundesstraßen und Autobahnen zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen genutzt werden.