Antrag vom 05.07.2022
Derzeit laufen Verhandlungen mit der DB über Änderungen am Finanzierungsvertrag zum Projekt Stuttgart 21, die bis zur nächsten Sitzung des Lenkungskreises S21 am 18. Juli abgeschlossen sein sollen. Auf Wunsch der DB soll dabei auf vereinbarte Leistungen wie dem Bau des PFA 1.3b (Rohrer Kurve, Anschluss S-Bahnhof an den Fildertunnel) verzichtet sowie eine Neuverteilung der Finanzmittel angestrebt werden.
Land, Stadt und Region haben seit vielen Jahren den Willen bekundet, die Panoramastrecke zu sichern und auch dauerhaft für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu erhalten. Die derzeitigen Planungen der DB, die eine Betriebspflicht der Gäubahn auf diesem Streckenabschnitt weiterhin bestreitet, sehen eine Kappung der Gäubahn in S-Vaihingen ab 2025 vor. Eine solche Unterbrechung über mehrere Jahre ohne Anbindung über die Panoramastrecke konterkariert diese Beschlüsse und ist nicht akzeptabel, da sie den SPNV nachhaltig beeinträchtigt und zudem einer dauerhaften Stilllegung der Panoramastrecke gleichkäme.
Um den betriebsfähigen Zustand dieses Streckenabschnitts während, aber auch nach der geplanten neuen Führung der Gäubahn über den Flughafen sicherzustellen, muss dieser entsprechend saniert und notwendige Ergänzungen wie Nordhalt, P-Option, Nordkreuz bzw. T-Spange frühzeitig im Bauverlauf umgesetzt werden. Nur so ist auch dauerhaft eine sinnvolle Einbindung der Strecke in den SPNV gewährleistet und gleichzeitig durch eine zweite Stammstrecke auch die Resilienz im S-Bahn-Verkehr in Stuttgart und der Region sichergestellt. Den Beschluss des Gemeinderats zum Erhalt der Panoramastrecke inklusive einer Verpflichtung zur dafür notwendigen Sanierung und Anbindung der Strecke gilt es seitens der Verwaltung in den Verhandlungen durchzusetzen.
Bezugnehmend auf den Antrag Nr. 196/2022 vom 22.06.2022 der PULS-Fraktionsgemeinschaft, der am 7.07.2022 in der Vollversammlung des Gemeinderats aufgerufen werden soll, beantragen wir daher: