Antrag vom 19.05.2022
Im Haus des Jugendrechts gehen Polizei, Staatsanwaltschaft,
Jugendamt und Amtsgericht gemeinsam neue Wege im Umgang mit der Jugenddelinquenz. Die beteiligten Akteure
leisten so einen wichtigen Beitrag zur sozialen Förderung junger Menschen, mit dem Ziel, sie vor weiterem
Fehlverhalten zu bewahren.
Nach der Krawallnacht am 20.06.2020 wurde von vielen Fraktionen gefordert, die
Zuständigkeiten des Hauses des Jugendrechts, die bislang für die Bezirke Bad Cannstatt, Münster, Weilimdorf,
Feuerbach, Zuffenhausen, Stammheim, Mühlhausen, Untertürkheim und Obertürkheim bestehen, auf das gesamte
Stadtgebiet auszuweiten.
Nun sind seither fast zwei Jahre vergangen und die Situation in der Innenstadt – vor allem auf dem Kleinen Schlossplatz – ist nach wie vor angespannt, weshalb die Verwaltung gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Stuttgart die „Konzeption für eine sichere Innenstadt 2022“ erarbeitet hat.
Das Gesamtkonzept beinhaltet Maßnahmen wie z.B. die Bespielung und die Belebung des Innenstadtbereichs bis hin zur Videoüberwachung.
Was wir dem Gesamtkonzept aber nicht entnehmen können, ist die Einbeziehung bzw. die gesamtstädtische Erweiterung der Zuständigkeiten des Hauses des Jugendrechts.
Wir erachten die Erweiterung der Zuständigkeiten des Hauses des Jugendrechts auf das gesamte Stadtgebiet hierbei jedoch als einen wichtigen Baustein und beantragen daher: