Antrag vom 08.02.2022
Glaubt man der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten vom 07.02.2022, dann gibt es derzeit keine Perspektive für eine Neuauflage des sogenannten Genussplätzles, das im Herbst 2021 unter der Ägide des Vereins Pro Stuttgart auf dem Kleinen Schlossplatz stattfand. Das kleine Fest, das sechs Wochen lang jeweils von Donnerstag bis Sonntag seine Pforten öffnete, diente dazu, die Innenstadt während der Corona-Pandemie zu beleben und für ein wenig Abwechslung zu sorgen. Ein weiterer Aspekt war die Befriedung und Beruhigung der Situation auf dem Kleinen Schlossplatz, der durch die regelmäßigen Ansammlungen von bestimmten Gruppen ein zunehmend schlechtes Image bekam. Wie die letzten Wochen zeigen, macht der Platz nach wie vor als Treffpunkt von Jugendlichen und jungen Erwachsenen Schlagzeilen.
In der Tat taucht das Genussplätzle in der Mitteilungsvorlage GRDrs 20/2022, "Veranstaltungen auf den zentralen Plätzen in der Stuttgarter Innenstadt", die am 11.02.2022 im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen behandelt werden soll, nicht auf. Der Grund dafür soll laut Presseberichterstattung sein, dass der Platz am Wunschtermin von Pro Stuttgart (Anfang Mai 2022) bereits anderweitig belegt sei. Zudem ließen die "Sondernutzungsrichtlinien Innenstadt" auf dem Kleinen Schlossplatz nur ganz bestimmte Veranstaltungen zu.
Wie wir durch die Lektüre der oben genannten Vorlage und der Sondernutzungsrichtlinien Innenstadt (siehe § 5 der Richtlinie) wissen, treffen die in der Presse genannten Gründe zu. Problematisch sind in unseren Augen vor allen Dingen die eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten des Platzes. Wir meinen deshalb, dass die strengen Vorgaben gelockert werden müssen, um den Platz vielfältiger nutzen zu können. Ziel muss sein, den Platz mithilfe einer besseren Bespielbarkeit aus der Problemecke herauszuholen. Wichtig scheint uns dabei auch, dass die direkten Anlieger den Platz besser nutzen können. Vonseiten der Königsbau Passagen wurde der Wunsch an uns herangetragen, den Platz auch ohne besonderen Anlass (siehe § 4 Abs. 6 Nr. 1 der Sondernutzungsrichtlinien Innenstadt) nutzen zu können - beispielsweise für eine Ausstellung/Veranstaltung zum Thema E-Mobilität oder Ähnliches.
Wir beantragen: