Antrag vom 25.04.2022
Wie bereits in unserem Antrag Nr. 1367/2021 vom 29.11.2021 ausgeführt, hat die Machbarkeitsstudie zur Hauptfeuerwache 3 in Stuttgart-Bad Cannstatt gezeigt, dass auf dem heutigen Grundstück der Feuerwehr (Flst. 2955) und dem von der SSB AG dazugekauften 30 m-Streifen (Teilfläche von Flst. 2956) künftig nicht alle vier Funktionseinheiten der Hauptfeuerwache 3 untergebracht werden können (siehe auch GRDrs 780/2021).
Im November 2021 gingen wir Freie Wähler davon aus, dass am ehesten das Werkstattund Logistikzentrum der Feuerwehr (WLZ) vom Grundstück der Hauptfeuerwache 3 ausgelagert werden kann. Da zeitgleich die Ausschreibung der städtischen Gewerbebauplätze Q16.1, Q17 und Q18 im NeckarPark anstand, wollten wir noch vor dem Beschluss zur Ausschreibung (Gemeinderat 02.12.2021) geklärt haben, ob diese Grundstücke grundsätzlich geeignet sind, um dort das WLZ der Feuerwehr zu errichten (siehe Ziffer 1. unseres Antrags Nr. 1367/2021). Gleichzeitig hatten wir beantragt zu prüfen, ob die SSB einen noch größeren Anteil ihres Grundstücks (Flst. 2956) an die Feuerwehr abgeben kann (siehe Ziffer 2. unseres Antrags Nr. 1367/2021).
In den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik vom 30.11.2021, des Gemeinderats vom 02.12.2021 und des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen vom 03.12.2021 hatten wir uns im Hinblick auf die Ziffer 1. unseres Antrags ebenfalls nachdrücklich für eine Prüfung der Grundstücke im NeckarPark ausgesprochen (siehe Sitzungsprotokolle). In der Sitzung des Gemeinderats vom 02.12.2021 sagte Herr Bürgermeister Pätzold eine Prüfung parallel zur Ausschreibung der Gewerbebauplätze zu. Um den Fortgang der Dinge nicht zu blockieren, haben wir seinerzeit der Ausschreibung der Grundstücke zugestimmt.
Wie wir jetzt erfahren haben, gibt es erste Ergebnisse der von uns angestoßenen Prüfung:
Uns Freien Wählern ist es sehr wichtig, die Hauptfeuerwache 3 mit ihren vier Funktionseinheiten schnellstmöglich zukunftsfähig aufzustellen und dabei Unwägbarkeiten bei der Flächenverfügbarkeit und beim Baurecht zu minimieren bzw. ganz auszuschließen. Wie der kürzlich beschlossene Feuerwehrbedarfsplan 2021 zeigt, wird die Stuttgarter Berufsfeuerwehr in den nächsten Jahren weiter wachsen (siehe GRDrs 7/2022). Aus diesem Grund darf mit Flächen für die Feuerwehr jetzt keinesfalls geknausert werden.
Mit den unter B. und C. beschriebenen Möglichkeiten wäre eine zukunftsfähige Lösung für alle vier Funktionsbereiche der Hauptfeuerwache 3 gefunden. Deshalb ist für uns Freie Wähler klar, dass die drei Gewerbebauplätze im NeckarPark nicht anderweitig vergeben werden dürfen, wenn sie für die Unterbringung von Funktionseinheiten der Hauptfeuerwache 3 geeignet sind. Andere, besser geeignete Grundstücke - noch dazu in fußläufiger Nähe zur bestehenden Hauptfeuerwache 3 - werden schlicht nicht zu finden sein.
Wir beantragen: