Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern von denkmalgeschützten städtischen Gebäuden


Anfrage vom 15.07.2022

Laut dem Solaratlas der Landeshauptstadt Stuttgart ist das Dach des Hauptgebäudes der Wolfbuschschule in Stuttgart-Weilimdorf für Photovoltaik geradezu prädestiniert - siehe *. Da dieses Gebäude unter Denkmalschutz steht, war es - soweit wir wissen - bisher nicht möglich, auf dem sehr großen und bestens geeigneten Dach eine Photovoltaikanlage zu installieren.

Wie den Stuttgarter Nachrichten vom 04.07.2022 zu entnehmen ist, soll das Land BadenWürttemberg die Regeln für Solaranlagen auf Dächern von denkmalgeschützten Gebäuden gelockert haben. In dem Zeitungsartikel mit der Überschrift "Solar auf denkmalgeschützten Gebäuden" heißt es unter anderem: "Wohnungsbauministerin Nicole Razavi (CDU) sagte in Stuttgart, nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung komme künftig noch eine Ablehnung einer Photovoltaikanlage in Betracht". Diese Aussage lässt darauf hoffen, Dachflächen von denkmalgeschützten städtischen Gebäuden - wie etwa der Wolfbuschschule - jetzt für Photovoltaik nutzen zu können.

Wir fragen:

  1. Sind der Stadtverwaltung die neuen Regeln des Landes für die Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern von denkmalgeschützten Gebäuden im Detail bekannt?
  2. Wie schätzt die Stadtverwaltung diese neuen Regeln und deren Auswirkungen insgesamt ein?
  3. Geht die Stadtverwaltung angesichts der neuen Regeln davon aus, nun eine nennenswerte Anzahl von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten städtischen Gebäuden realisieren zu können?
  4. Wird die Stadtverwaltung die Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern von denkmalgeschützten städtischen Gebäuden in Angriff nehmen?