Strukturelle Hilfe für die Stuttgarter Sportvereine und für den Deutschen Alpenverein in Stuttgar


Antrag vom 08.03.2021

"Sportvereinen geht allmählich das Geld aus" war ein Artikel in den Stuttgarter Nachrichten vom 01.02.2021 überschrieben. Dem vorausgegangen war ein Schreiben mehrerer Stuttgarter Sportvereine an zwei Bürgermeister, das Sportamt und die Gemeinderatsfraktionen, in dem die Vereine auf die schwierige Situation aufmerksam machten, die aufgrund des zweiten Lockdowns eingetreten ist und noch immer anhält. Wir Freie Wähler begrüßen und unterstützen deshalb ausdrücklich die Anträge Nr. 27/2021 der SPD-Gemeinderatsfraktion und Nr. 31/2021 der CDU-Gemeinderatsfraktion.

Anfang Februar hat uns auch ein Hilferuf des Deutschen Alpenvereins (DAV) erreicht. In ihrem Schreiben weisen die beiden in Stuttgart ansässigen Sektionen "Schwaben" und "Stuttgart" des DAV auf ihre schwierige finanzielle Situation hin: "Wie die übrigen Stuttgarter Vereine, sind auch wir finanziell massiv von den Auswirkungen der Pandemie betroffen und haben jeweils einen monatlich sechsstelligen Ausfall zu verzeichnen", schreiben die Geschäftsführer der beiden Sektionen. Dass bisher keine städtischen Hilfen gewährt werden konnten, liegt offenbar daran, dass die beiden genannten Sektionen des DAV Mitgliedsbeiträge erheben, die unterhalb des in den Sportförderrichtlinien der Stadt geforderten Mindestbeitrags liegen.

Wie wir meinen, verweisen die Geschäftsführer der beiden Sektionen des DAV in ihrem Schreiben ganz zu Recht auf den "nennenswerten Beitrag", den der DAV (unter anderem durch den Betrieb der Kletterhallen bzw. -anlagen in Degerloch und Zuffenhausen) zur Freizeitqualität und zur Gesunderhaltung der Stuttgarter Bevölkerung leistet. Nach den Angaben der beiden Geschäftsführer wohnen 17.000 Mitglieder der beiden Sektionen in Stuttgart.

Wir beantragen:

  1. Analog zu den beiden oben genannten Anträgen, insbesondere analog zu Antrag Nr. 31/2021: Den Stuttgarter Sportvereinen wird für den aktuellen Lockdown strukturelle Hilfe nach dem in GRDrs 439/2020 unter Ziffer 4.1.1 beschriebenen Muster gewährt.
  2. In die unter Antragsziffer 1. beschriebene Hilfe werden die beiden in Stuttgart ansässigen Sektionen des DAV mitaufgenommen. Hierfür gehen wir von einem finanziellen Mehrbedarf in Höhe von ca. 120.000 Euro aus.