Antrag vom 21.01.2021
Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens hat die Bundesregierung eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen beschlossen. Auch Schulen sollen geschlossen bleiben und Schüler*innen weiterhin „online“ unterrichtet werden. Das ist nicht nur für die Kinder und Jugendlichen, sondern auch für Eltern und Lehrer*innen eine große Herausforderung.
Digitaler Unterricht wird immer mehr zu einer Selbstverständlichkeit und ermöglicht neben der Vermittlung des Wissensstoffes, auch die sozialen Kontakte der Schüler*innen untereinander aufrecht zu erhalten. Dies setzt voraus, dass alle über die notwendige technische Ausstattung verfügen und mit einer Anbindung mittels WLAN oder Internetstick für den Fernunterricht ausgestattet sind. Dies gilt natürlich auch für Geflüchtete in den Unterkünften. Nur so können die Kinder und Jugendlichen schulisch am Ball bleiben und die dringend benötigten sozialen Kontakte aufrechterhalten.
Uns ist bekannt, dass es bisher nicht einfach war, einen guten und stabilen Internetzugang in den Flüchtlingsunterkünften zu gewährleisten, weswegen wir bereits im September 2020 den Antrag „WLAN in Unterkünften für Geflüchtete“ (Nr. 385/2020) gestellt haben. Damit im Lockdown-Bildungssystem kein Kind „verschwindet“, wiederholen wir unsere Forderung nach einer einwandfreien technischen Anbindung der Flüchtlingsunterkünfte ans Internet.
Wir beantragen:
Die Verwaltung berichtet im nächsten Sozial- und Gesundheitsausschuss, wie die Verteilung der angekündigten Laptops an die Schüler*innen der Flüchtlingsunterkünfte vorwärtsgeht und ob allen Stuttgarter Einrichtungen eine stabile Internetverbindung zur Verfügung steht. Falls nein, bitten wir die Verwaltung darzustellen, wie Abhilfe geschaffen werden kann.