Antrag vom 15.03.2021
Der Nachtragshaushalt für 2021 (GRDrs 78/2021) wird ohne Kürzung der im ursprünglichen Doppelhaushalt 2021/2022 vorgesehenen Ausgaben beschlossen werden. Dies ist möglich, weil wir seit der Finanzkrise - also seit rund 10 Jahren - ein stetes Wirtschaftswachstum hatten. Die daraus resultierenden Einnahmen ermöglichten es der Stadt, viele neue Projekte anzustoßen und diese dann auch in die institutionelle Förderung zu überführen. Zudem wurden in der Stadtverwaltung viele neue, sicher auch notwendige Stellen geschaffen.
Das war vor der Pandemie. Heute, nach einem Jahr Pandemie, haben sich viele Daten dramatisch verändert. Umso wichtiger wird es, Informationen darüber zu bekommen, welche Herausforderungen finanzieller Art auf die Landeshauptstadt Stuttgart in den nächsten Jahren zukommen werden.
Die Corona-Pandemie, der Lockdown und die dazu gehörenden Einschränkungen haben die Wirtschaft in den vergangenen 12 Monaten massiv gebremst. Dies wird am gesunkenen Gewerbesteueraufkommen mehr als deutlich. Schon allein deshalb wird die Landeshauptstadt Stuttgart in den nächsten Jahren mit weniger Einnahmen auskommen müssen. Gleichzeitig werden auf die Stadt erhebliche Herausforderungen als Folge der Corona-Pandemie zukommen.
In ihrer Verantwortung für die Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe erlebt die Stadt hautnah, welche Folgen der Einbruch der Wirtschaft hat. Einige der Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe hatten weniger oder fast keine Einnahmen, zum Teil sogar einen Mehraufwand wegen der Hygieneanforderungen. Dies führt zwangsläufig zu massiven Gewinneinbrüchen oder zu erheblich größeren Defiziten, die die Stadt (zumindest in Teilen) aus ihrem Haushalt ausgleichen muss.
In der Vergangenheit waren zum Beispiel die Defizite der SSB AG für den Stadthaushalt kein Problem - der Abmangel konnte über die Zinserträge der SVV ausgeglichen werden. Mit den derzeitigen Zinsen können die nötigen Mittel für den Verlust, der aus dem laufenden Betrieb entsteht, jedoch nicht finanziert werden. Dank der bereits aus der SVV zur Verfügung gestellten Mittel können die erforderlichen Ersatzbeschaffungen in den nächsten Jahren finanziert werden. Trotz dieser erheblichen Unterstützung wird die SSB weitere hohe Zuwendungen benötigen. Auch hier wird die Stadt als Eigentümerin gefordert sein.
Diese unvollständige Aufzählung der Herausforderungen zeigt auf, dass ein "Weiter so" wie in den letzten Jahren unverantwortlich ist. Nötig sind Informationen darüber, bei welchen Beteiligungsunternehmen und Eigenbetrieben die Stadt als Eigentümerin in der Verantwortung steht, Hilfe leisten zu müssen.
Wir beantragen:
Bis zur Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt 2021 in der Sitzung des Gemeinderats am 25.03.2021 möge die Stadtverwaltung folgende Fragen beantworten:
Wir bitten um eine gut strukturierte und möglichst übersichtliche Darstellung