Anfrage vom 18.02.2021
Aufgrund des durch die Corona-Pandemie erforderlichen Lockdowns sind derzeit sehr viele Angebote zur Freizeitgestaltung und zur Erholung nicht verfügbar. An beliebten Ausflugszielen ist der Andrang von Spaziergängern, (Winter-)Sportlern und Besuchern deshalb besonders groß. So auch im und rund um den Stadtteil Rotenberg. Die Einwohnerinnen und Einwohner Rotenbergs leiden unter dem teilweise sehr hohen Besucheraufkommen, dem damit einhergehenden fließenden und ruhenden Verkehr sowie unter den Hinterlassenschaften mancher Ausflügler.
Die Stadtverwaltung ist mit der Verkehrssituation in und rund um Rotenberg an besucherstarken Tagen vertraut. Sie versucht Maßnahmen zu ergreifen, die die Situation verbessern und entspannen sollen. Dies begrüßen wir Freie Wähler ausdrücklich.
Da für das vergangene Wochenende (13. und 14.02.2021) schönes Winterwetter und deshalb viele Ausflügler erwartet wurden, hatte sich die Verwaltung mit einem neuen oder veränderten Konzept auf den vorhersehbaren Besucheransturm vorbereitet. Entlang bestimmter Straßen wurden Parkverbote verhängt, um ein Zuparken der Straßen zu verhindern. Dieser Teil der Maßnahmen hat sich als nachteilig für die Einwohnerinnen und Einwohner herausgestellt, weil auch sie ihre Fahrzeuge nicht - wie sonst üblich - an den Straßen abstellen konnten. Als besonders effektive und sinnvolle Maßnahme des Konzepts hat sich hingegen die bedarfsmäßige Sperrung der Württembergstraße und der Markgräflerstraße erwiesen, die dann griff, wenn die Parkplätze an der Egelseer Heide voll belegt waren. In diesem Fall durften nur noch Anlieger/Anwohner nach Rotenberg weiterfahren. Diese Maßnahme hat den Stadtteil deutlich entlastet und auch das wilde Parken im Ort eingedämmt oder ganz verhindert.
Uns ist bewusst, dass der Lockdown wie ein Brennglas wirkt. Da es die Konflikte und Probleme mit dem fließenden und ruhenden Verkehr aber auch vor der Corona-Pandemie schon gab, hat die Stadtverwaltung mit GRDrs 501/2017 ein Verkehrskonzept für Rotenberg vorgelegt, das umgesetzt werden sollte. In der Vorlage vom 04.09.2017 hieß es seinerzeit:"Vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Mittel könnten die Maßnahmen beim ruhenden Verkehr und fließenden Verkehr in den Jahren 2018 und 2019 realisiert werden..."
Wir fragen: