Anfrage vom 27.01.2021
Der Artikel "Kindeswohlgefährdungen nicht aus den Augen verlieren", Deutsches Schulportal vom 07.01.2021, geht auf eine weitere Herausforderung ein, mit der sich Lehrer und Schulsozialarbeiter während der Corona-Pandemie auseinandersetzen müssen. Sie sehen ihre Schüler/-innen kaum noch, es fehlen die gemeinsamen Zeiten, in denen auch über Außerschulisches gesprochen werden kann, und es fehlen die Beobachtungen, wenn sich bei einem/einer Schüler/-in Verhaltensänderungen bemerkbar machen. In dem Artikel heißt es dazu unter anderem: "Die Schule ist neben dem Elternhaus die einzige Institution, die ein unabhängiges Erziehungsrecht hat. (...) Das Erziehungsrecht ist mit einer Pflicht verbunden: Wir Pädagoginnen und Pädagogen müssen uns um unsere Schülerinnen und Schüler sorgen - auch außerhalb der Schule. Die Verantwortung dafür tragen wir gemeinsam mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamts."
Wir fragen: