Geschlossene Toiletten im Bereich der Stuttgarter Naherholungsgebiete und Parks


Anfrage vom 26.02.2021

Uns Freie Wähler erreichen nach wie vor Anrufe, in denen wir auf geschlossene Toiletten im Bereich der Stuttgarter Naherholungsgebiete und Parks aufmerksam gemacht werden - vgl. unsere Anfrage Nr. 490/2020 vom 27.11.2020. Das führe dazu, dass neben "gewissen Hinterlassenschaften" auch Papiertücher und andere Abfälle in den Wäldern und Grünflächen landeten, meinte zumindest einer der Anrufer.

Für viele Stuttgarterinnen und Stuttgarter gehört das Gebiet rund um das Bärenschlössle zu den besonders beliebten Orten in Stadtnähe, die trotz des Lockdowns besucht werden können. Dass es für die Spaziergänger und Sportler, die in dem Waldgebiet rund um das Bärenschlössle und die Wildparkseen unterwegs sind, keine geöffneten Toiletten gibt, ist wenig bürgerfreundlich.

In der Antwort auf unsere oben genannte Anfrage führt die Stadtverwaltung aus, dass das Bärenschlössle im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Vermögen und Bau liegt und die Toilettenanlage vom Pächter des Bärenschlössles betrieben wird. Demnach kann die Stadt die Toilettenanlage nicht öffnen. Es heißt weiter, dass der AWS sich mit der Bitte an den Landesbetrieb Vermögen und Bau gewandt habe, die Toilettenanlage auch während der pandemiebedingten Schließung der Gastronomie offen zu halten. Für diese Unterstützung des AWS danken wir sehr!

In Stuttgart gibt es zudem weitere Einrichtungen des Landes, die pandemiebedingt geschlossen sind, was dann natürlich auch für die dortigen Toiletten gilt - zum Beispiel das Löwentormuseum und das Rosensteinmuseum. Die beiden Museen befinden sich am bzw. im Rosensteinpark. Auch dieser Park wird von vielen Stuttgarterinnen und Stuttgartern in Pandemiezeiten intensiv genutzt. Schön wäre es, wenn die Toiletten den Spaziergängern zur Nutzung offen stünden.

Wir fragen:

  1. Wie ist die Antwort des Landesbetriebs Vermögen und Bau auf die Anfrage und Bitte des AWS? Bis wann kann mit einer Öffnung der Toilettenanlage im Bärenschlössle gerechnet werden?
  2. Unter welchen Rahmenbedingungen können die Toiletten in den beiden oben genannten Museen und weiteren Landeseinrichtungen, die in räumlicher Nähe zu gut besuchten öffentlichen Naherholungsgebieten, Parks und Plätzen stehen, geöffnet werden?