In den Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 hat der Gemeinderat auf Grundlage der GRDrs 476/2019
beschlossen, für die "Erstellung eines Sanierungsplans für die Immobilien der freiwilligen Feuerwehren in
Stuttgart" (siehe Lfd. Nr. 232 in der Querliste zur 3. Lesung) in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 jeweils
275.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Dem vorausgegangen waren allein vier Anträge von uns Freien Wählern
(ab Ende 2017) und auch einige von anderen Gemeinderatsfraktionen. Unser Ziel als Freie Wähler-Fraktion war
und ist, ein Feuerwehrhaus-Sanierungsprogramm für die Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr aufzulegen,
das mit den entsprechenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist.
Auf Seite 2 der GRDrs 476/2019 hat die Verwaltung erklärt, dass
bei 6 Feuerwehrhäusern noch in 2019 konkrete Verbesserungsmaßnahmen in Auftrag gegeben und sukzessive
umgesetzt werden soll(t)en.
für insgesamt 13 Feuerwehrhäuser in 2020/2021 vertiefende Planungen für eine
Bestandssanierung/Erweiterung oder einen Neubau aufgenommen bzw. fortgeführt werden sollen.
Da wir seit den Haushaltsplanberatungen Ende 2019 nichts mehr darüber gehört haben, wie
weit die unter A. und B. genannten Verbesserungsmaßnahmen und Planungen fortgeschritten sind, fragen wir:
Zu A.:
Konnten die unter A. genannten Verbesserungsmaßnahmen in Auftrag gegeben und abgeschlossen
werden?
Um was für Maßnahmen handelte es sich dabei konkret und in welchen Feuerwehrhäusern wurden sie
umgesetzt?
Besteht damit jetzt in 6 weiteren Feuerwehrhäusern kein akuter Handlungsbedarf (vgl. GRDrs
476/2019, Seite 1, letzter Absatz und Anlage 1 zur GRDrs 476/2019, Ziffer 1)?
Zu B.:
Wie weit fortgeschritten sind die unter B. genannten vertiefenden Planungen?
Hat die Verwaltung mittlerweile eine Priorisierung der Maßnahmen im Bereich
Bestandssanierung/Erweiterung und Neubau vorgenommen? Wie sieht diese Priorisierung genau aus?
Welche finanziellen Mittel werden im Doppelhaushalt 2022/2023 benötigt, um bei der Sanierung,
Erweiterung und beim Neubau von Feuerwehrhäusern voranzukommen?