Vorstellung und Erläuterung der Ulmer Bodenpolitik im WA


Antrag vom 10.11.2021

In den oft geführten Debatten ums Bauen und Wohnen wird im Stuttgarter Gemeinderat und in dessen Ausschüssen gerne auf die "vorbildliche" Ulmer Bodenpolitik verwiesen. Der Hauptgrund dafür scheint zu sein, dass in Ulm erst dann Baurecht geschaffen wird, wenn sich alle Grundstücke eines Baugebiets im Eigentum der Stadt befinden. Diese Tatsache weckt bei der einen oder anderen Fraktion im Stuttgarter Gemeinderat gewisse Begehrlichkeiten. Allerdings blieb bisher immer völlig im Unklaren,

  1. wie das Ulmer Modell im Gesamten funktioniert und wirkt,
  2. was mit den Baugrundstücken geschieht, wenn ein neuer Bebauungsplan rechtskräftig ist,
  3. welche Vorgaben die Stadt Ulm für die Bebauung der Grundstücke macht,
  4. wer die Grundstücke bebauen darf,
  5. ob die städtischen Baugrundstücke (überwiegend) verkauft oder (überwiegend) in Erbpacht vergeben werden,
  6. wie das Ulmer Modell bzw. der Grundstücksankauf seitens der Stadt dauerhaft finanziert wird,
  7. ob die Stadt Ulm nur auf die Innen- oder auch auf die Außenentwicklung setzt,
  8. welche Baulandreserven die Stadt Ulm hat bzw. vorhält.

Einer, der all diese Fragen beantworten kann, ist Herr Ulrich Soldner, der bis 2020 drei Jahrzehnte lang die Abteilung Wirtschaftsförderung und Liegenschaften der Stadt Ulm geleitet hat und Geschäftsführer des Stadtentwicklungsverbandes Ulm/Neu-Ulm war. Seit 2020 ist er im Stab des Oberbürgermeisters der Stadt Ulm für strategische Aufgaben in den Bereichen Wirtschaft und Arbeit sowie Bodenpolitik zuständig.

Wir beantragen:

  1. Herr Soldner von der Stadt Ulm wird in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen eingeladen und darum gebeten, in diesem Rahmen die Ulmer Bodenpolitik umfassend vor- und darzustellen sowie für Fragen zur Verfügung zu stehen.
  2. Die Beschlussfassung über die Vorlage 146/2021 wird bis nach dem unter Ziffer 1. beantragten Bericht vertagt.