Antrag und Anfrage vom 02.06.2021
Seit bald zwei Jahren gehören die sogenannten E-Scooter (Elektrotretroller) zum Straßenbild in unserer Stadt. Es hat sich gezeigt, dass einige Nutzer dieser E-Scooter und anderer Kleinfahrzeuge (zum Beispiel die größeren E-Roller) einen für andere Verkehrsteilnehmer gefährlichen Fahrstil an den Tag legen und die Fahrzeuge im öffentlichen Raum rücksichtslos abstellen oder ablegen. Aus eigenem Erleben und aus Erfahrungs- und Presseberichten wissen wir, dass durch dieses Verhalten insbesondere behinderte, blinde, sehbehinderte und andere mobilitätseingeschränkte Menschen beeinträchtigt und gefährdet werden. Gegenstände, die auf Bürgersteigen, auf Treppenanlagen, auf Blindenleitlinien oder im Bereich von Ampelanlagen und Fußgängerüberwegen achtlos abgestellt werden, stellen für diesen Personenkreis Hürden und Gefahren dar. Deshalb haben Betroffene bereits am 02.12.2019 in einer Sitzung des Beirats für Menschen mit Behinderung ihre Erfahrungen geschildert und Bedenken geäußert.
Ein weiterer Personenkreis, für den achtlos abgestellte E-Scooter und E-Roller oft ein unüberwindbares Hindernis darstellen, sind (Groß-)Eltern mit Kinderwagen. Wenn die Elektrokleinfahrzeuge auf schmalen Gehwegen oder an Engstellen (zum Beispiel im Bereich von Sperr- oder Schilderpfosten) abgestellt sind, ist es mit einem Kinderwagen kaum möglich, daran vorbeizukommen. Da die Fahrzeuge zudem ein hohes Gewicht haben und sich durch blockierte Räder nicht einfach schieben lassen, entfällt die Option, das Fahrzeug zur Seite zu stellen oder wegzuschieben.
Ein Unfall, der sich im vergangenen Jahr in Bremen ereignete, zeigt exemplarisch, welche Gefahr von rücksichtslos abgestellten oder abgelegten E-Scootern ausgeht. Dort verletzte sich ein blinder Mann bei einem Unfall mit E-Scootern schwer. Der 50-jährige war mit seinem Blindenstock auf dem Weg zur Arbeit, als er über zwei Elektrotretroller stürzte, die auf dem Gehweg lagen. Er brach sich den Oberschenkelhals, musste operiert werden und fiel bis zum Ende seiner Reha rund drei Monate lang aus. Als er Anzeige erstatten wollte, wurde er zunächst als Unfallverursacher behandelt, der eine Ordnungswidrigkeit begangen haben und für eventuelle Schäden an den Elektrotretrollern aufkommen sollte.
Es ist auch in Stuttgart unerlässlich, solche Gefahrenquellen zu vermeiden und bei den Nutzern für Information und Rücksichtnahme zu sorgen. Deshalb begrüßen wir, dass Stadt und Land bereits im letzten Sommer eine Präventions-Kampagne durchgeführt haben. Wir meinen aber, dass dies nicht ausreicht. Es braucht geeignete Abstellflächen und konsequente Kontrollen, damit sich alle Verkehrsteilnehmer sicher in Stuttgart bewegen können. In Skandinavien gibt es E-Scooter-Parkstationen. Bei Großveranstaltungen in Deutschland sind bereits Zonen für das Abstellen von E-Scootern eingerichtet worden - wenn die E-Scooter nicht in den vorgesehenen Zonen abgestellt werden, laufen die Kosten weiter. Bestimmte Gebiete, wie denkmalgeschützte Bereiche oder Orte, an denen die Verkehrssicherheit besonders gefährdet ist, können von den Fahrzeugen freigehalten werden, indem der Leihvorgang dort nicht beendet werden kann. Eine Möglichkeit kann auch sein, Nutzer dafür zu belohnen, sich um ein umfeldgerechtes Abstellen der E-Scooter und E-Roller zu bemühen. Ziel muss sein, wildes Parken und rücksichtsloses Fahren zu verhindern.
Aktuell führt das Institut für Verkehrsforschung am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) im Rahmen des Forschungsprojekts "Mikromobilität auf Geh- und Radwegen – Nutzungskonflikte und verkehrliche Wirkungen (MMoNK)" eine Befragung mit dem Titel "Elektro-Tretroller im Straßenverkehr – Nutzung, Potentiale und Zusammenwirken mit dem Fuß- und Radverkehr" durch - siehe: https://survey.lamapoll.de/MMoNK_E-Tretroller/ . Die Ergebnisse dieses vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geförderten Forschungsprojekts sollen in Empfehlungen zu einem geeigneten Umgang der Städte mit Elektrotretrollern münden.
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