Überzogener Denkmalschutz?!


Antrag und Anfrage vom 18.05.2021

In der Mitteilungsvorlage 153/2021 hat das Referat Städtebau, Wohnen und Umwelt dem Gemeinderat Ende März 2021 darüber berichtet, mit welchen Maßnahmen die Weißenhofsiedlung für ihr 100-jähriges Bestehen im Jahr 2027 (das gleichzeitig das Präsentationsjahr der IBA'27 sein wird) ertüchtigt werden soll. Die meisten der Maßnahmen, die die Stadtverwaltung zur Instandsetzung und Aufwertung der Siedlung plant, unterstützen wir Freie Wähler gerne.

Allerdings gibt es einen Punkt, der uns äußerst fragwürdig erscheint: Auf dem Grundstück Bruckmannweg 10 stand dereinst eines der beiden Häuser, die der Architekt Richard Döcker für die Bauausstellung 1927 entworfen hatte. Bedauerlicherweise wurde das Gebäude im Jahr 1944 zerstört, sodass heute nichts mehr davon zu sehen ist. Das Grundstück liegt - abgesehen von der temporären Nutzung durch das Projekt "Aktivhaus B10" - seit vielen Jahren brach. Im Untergrund soll es aber noch Überreste des DöckerHauses geben, die unter Denkmalschutz stehen. Nach unserem Verständnis erschweren diese wohl noch vorhandenen Bauteile eine unkomplizierte und dauerhafte Nutzung und Neubebauung des Grundstücks (vgl. GRDrs 153/2021, Seite 4).

Wir Freie Wähler zweifeln sehr daran, dass die noch vorhandenen, nicht sichtbaren Überreste des Gebäudes so wertvoll sind, dass sie unbedingt erhalten werden müssen. Kein (normaler) Betrachter des Grundstücks sieht oder ahnt etwas von dem "Denkmal", das selbst für Fachleute nicht zugänglich ist. Welchen Mehrwert der Denkmalschutz an dieser Stelle haben soll, erschließt sich uns leider überhaupt nicht.

  1. Wir fragen:
    1. 1.1 Warum genau stehen die nicht sichtbaren Überreste des Döcker-Hauses im Boden des Grundstücks Bruckmannweg 10 unter Denkmalschutz?
    2. 1.2 Was an den Überresten des Gebäudes ist so besonders erhaltens- und schützenswert, dass sie nicht entfernt werden können oder dürfen?
    3. 1.3 Ist es richtig, dass die unter Denkmalschutz stehenden Überreste des DöckerHauses eine dauerhafte Neubebauung und Nutzung des Grundstücks Bruckmannweg 10 deutlich einschränken und erschweren oder sogar unmöglich machen?
    4. 1.4 Könnte das Grundstück Bruckmannweg 10 dauerhaft neu bebaut werden (zum Beispiel mit einem Wohnhaus), wenn der Denkmalschutz für die Überreste des Döcker-Hauses aufgehoben werden würde?
    5. 1.5 Bestünde gegebenenfalls die Möglichkeit, die noch vorhandenen Bauteile des Döcker-Hauses auszugraben und an einem anderen Ort aufzubewahren?
  2. Wir beantragen:
    1. 2.1 Die Stadtverwaltung prüft und stellt dar, welche Mittel und Wege zur Verfügung stehen, um
      1. den Denkmalschutz für die Überreste des Döcker-Hauses aufzuheben.
      2. das Grundstück Bruckmannweg 10 und den Untergrund uneingeschränkt für eine Neubebauung nutzen zu können.
    2. 2.2 Wenn die Stadtverwaltung bei den unter 2.1 beantragten Prüfungen zu dem Ergebnis kommen sollte, dass es Mittel und Wege gibt, mit denen die unter 2.1 a) und/oder 2.1 b) genannten Ziele erreicht werden können, dann möge sie die zur Erreichung dieser Ziele nötigen Schritte veranlassen. Sollte eine dafür erforderliche Entscheidung in den Händen des Gemeinderats liegen, dann bitten wir die Verwaltung, dem Gemeinderat einen entsprechenden Beschlussantrag vorzulegen.