Sanierungsprozess Theaterhaus Stuttgart, GRDrs 1264/2019


Anfrage vom 03.05.2021

In den Jahren 2018 und 2019 war das Theaterhaus Stuttgart in eine finanzielle Notsituation geraten. Stadt und Land halfen mit Sonderzuwendungen in beträchtlicher Höhe, um die Schieflage zu beseitigen (siehe GRDrs 707/2019). Diese Sonderzuwendungen waren an verschiedene Bedingungen geknüpft (siehe GRDrs 707/2019 und GRDrs 1264/2019, Seite 2). Die beiden wichtigsten Bedingungen waren,

  1. die Ursachen der finanziellen Notsituation angemessen und mit den gebotenen Konsequenzen aufzuarbeiten.
  2. die bestehenden Strukturen kritisch zu hinterfragen und das interne Kontrollsystem zu stärken.

Neben den Sonderzuwendungen wurde die institutionelle Förderung der Stadt für das Theaterhaus im Doppelhaushalt 2020/2021 für das Haushaltsjahr 2020 um 400.000 Euro auf insgesamt 2.420.375 Euro angehoben. Ab dem Haushaltsjahr 2021 beträgt die Erhöhung 585.325 Euro und somit insgesamt 2.605.700 Euro pro Jahr. Die jährliche Förderung für das Tanzfestival Colours wurde um 50.000 Euro auf 225.000 Euro pro Jahr angehoben.

Der eingeleitete Sanierungsprozess brachte verschiedene Ergebnisse hervor, die in Handlungsempfehlungen bzw. Handlungsanweisungen für das Theaterhaus mündeten (siehe GRDrs 1264/2019, ab Seite 3 bzw. ab I.). Leider drängt sich uns der Eindruck auf, dass der Sanierungsprozess mittlerweile ins Stocken geraten sein könnte. Insbesondere können wir nicht erkennen, dass die in GRDrs 1264/2019 unter II. aufgeführten Veränderungen in der Vereinsstruktur bisher vorgenommen worden wären*. Bei allem Verständnis für die Herausforderungen und Schwierigkeiten, denen sich Kulturschaffende in der Corona-Krise ausgesetzt sehen, müsste doch gerade jetzt Zeit dafür sein, den Prozess der Umstrukturierung voranzubringen.

Da in den kommenden Jahren hohe Summen in die Ertüchtigung und Erweiterung des Theaterhauses investiert werden sollen (siehe aktuell GRDrs 1056/2020, "Bereitstellung von Mitteln zur Durchführung der Maßnahmen zur Ertüchtigung der Halle T 1", 6.200.000 Euro), ist es aus unserer Sicht von elementarer Bedeutung, dass das Haus in Kenntnis der jeweils aktuellen finanziellen Lage, umsichtig, vorausschauend und mit sicherer Hand geführt wird. Deshalb muss der Prozess zur Anpassung der Strukturen aus unserer Sicht zeitnah abgeschlossen werden.

Wir fragen:

  1. Wie weit fortgeschritten ist der in GRDrs 1264/2019 beschriebene Sanierungsprozess?
  2. Welche der in GRDrs 1264/2019 aufgeführten Handlungsempfehlungen bzw. Handlungsanweisungen wurden bisher umgesetzt, welche nicht?
  3. Wie ist der Stand bei der Umsetzung der neuen Vereinsstruktur (siehe GRDrs 1264/ 2019, II.)?
    1. Wurde die neue Vereinssatzung im Jahr 2020 in einer Sondersitzung durch die Mitgliederversammlung beschlossen?
    2. Als Kontrollorgan soll ein Aufsichtsrat eingesetzt werden, der aus 9 bis 13 Mitgliedern bestehen soll. Wurde dieser Aufsichtsrat mittlerweile gewählt und gebildet?
    3. Welche Übergangsregelungen wurden für die bisherige Geschäftsführung und den bisherigen Vorstand vereinbart?
    4. Ab wann werden die neue Geschäftsordnung und die neuen Zeichnungsregelungen Gültigkeit haben?
  4. Bis wann soll der Sanierungs- und Umstrukturierungsprozess vollständig abgeschlossen sein?

* Siehe zum Beispiel:
1. https://www.theaterhaus.com/theaterhaus/index.php?id=1,2,404
2. https://www.theaterhaus.com/theaterhaus/index.php?id=1,2,383
3. https://www.theaterhaus.com/theaterhaus/index.php?id=1,2,93