Antrag vom 13.11.2017
Wir verweisen auf unseren Haushaltsantrag Nr. 729/2017 und die darin enthaltenen Begründungen sowie auf die Beratungen aus der 1. Lesung am 06.11.2017 zu den Lfd. Nr. 182 und 183 der Tagesliste. Die verwaltungsseitige Beantwortung unseres Haushaltsantrags erachten wir als nicht ausreichend.
Soweit wir wissen, gibt es einige Feuerwehrhäuser, bei denen außer dem Einbau von Abgasabsauganlagen keine weiteren Sanierungsmaßnahmen anstehen. Dies könnte ohne großen planerischen Vorlauf und ohne aufwändige Koordination in den Jahren 2018 und 2019 geschehen und damit endlich angegangen und abgearbeitet werden.
Wir beantragen:
1. Die Stadtverwaltung stellt bis zur 2. Lesung dar, bei welchen Feuerwehrhäusern keine weiteren Sanierungsmaßnahmen notwendig sind, sondern "lediglich" der Einbau einer Abgasabsauganlage ansteht.
2. Für die schnelle Nachrüstung von Abgasabsauganlagen in den unter 1. beschriebenen Feuerwehrhäusern werden folgende Mittel in den Doppelhaushalt 2018/2019 eingestellt:
2018 | 100.000 Euro |
2019 | 200.000 Euro |
3. Im Sinne der Angaben auf Seite 4 der GRDrs 814/2017 wird für die Feuerwehrhäuser, bei denen nicht nur die Abgasabsauganlage nachgerüstet werden muss, sondern weitere Maßnahmen anstehen, ein "Feuerwehrhaus-Sanierungsprogramm" ausgearbeitet, das dem Gemeinderat im Jahr 2018 zur Entscheidung vorgelegt und seitens der Verwaltung nötigenfalls in den Doppelhaushalt 2020/2021 eingebracht wird.