Möblierung der Zimmer in den Flüchtlingsunterkünften


Antrag vom 15.05.2017

Der Zustrom an Flüchtlingen hat spürbar nachgelassen. Dies führt dazu, dass in den Zimmern der Flüchtlingsunterkünfte nicht immer die maximale Belegung mit drei Personen notwendig ist. Die Zimmer werden mit zwei Personen belegt, was sich auch positiv auf die Stimmung und das Zusammenleben auswirkt.

Unabhängig von der aktuellen Belegung dürfe die Möblierung in den Zimmern nicht verändert werden, hören wir. Das heißt, auch wenn in den Zimmern nur eine oder zwei Personen wohnen, muss die Möblierung für drei Personen bestehen bleiben - das sind drei Schränke, drei Betten, drei Stühle, ein Tisch und ein Kühlschrank. Eine Reduzierung auf die tatsächlich gebrauchte Möblierung sei nicht gestattet - auch nicht in den Zimmern der Containerunterkünfte, die etwas kleiner sind als die Zimmer in den Systembauten.

Dies stößt auf Unverständnis. Die Leitungen der Unterkünfte stehen vor der Herausforderung, einerseits die städtischen Vorgaben zu erfüllen und andererseits die nachvollziehbaren Wünsche der Bewohner nach weniger zugestellten Zimmern.

Wir fragen:

  1. 1. Was spricht gegen die Reduzierung der Möblierung der 3-Bett-Zimmer auf die tatsächlich benötigte, wenn die nicht gebrauchten Möbel verlässlich und sicher in den Unterkünften gelagert werden können?
  2. 2. Können die Zimmer entsprechend der tatsächlichen Belegung möbliert werden?